Zusatzvereinbarung

Zwischen der Firma ECC-ESC International GmbH und dem Kunden

Ergänzend zu den für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ECC-ESC maßgeblichen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ECC-ESC International GmbH (https://ecc-esc.de/agb) vereinbaren ECC-ESC und der Kunde wie folgt:

Für den Fall, dass sich im Rahmen eines vom Kunden gemäß § 4 Ziff. 1 und 2 der o.g. Allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragten Kostenvoranschlages, gemäß § 4 Ziff. 3 der o.g. Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Erteilung des Kostenvoranschlags und/oder im Falle des § 4 Ziff. 4 der o.g. Allgemeinen Geschäftsbedingungen anlässlich der Reparatur ergibt, dass eine vom Kunden angetragene oder beauftragte Reparatur unwirtschaftlich ist, und sich der Kunde für die d.h. die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wert des vom Kunden überlassen Gerätes nebst Zubehör übersteigen, und sich nach entsprechender schriftlicher Mitteilung durch ECC-ESC der Kunde gegenüber ECC-ESC gegen eine Rücknahme des an ECC-ESC überlassenen Gerätes nebst Zubehör entschließt, ist ECC-ESC wahlweise nach eigenem Ermessen berechtigt, 

  • das vom Kunden an ECC-ESC zum endgültigen Verbleib überlassene Gerät nebst Zubehör nach vorheriger Löschung aller darauf gespeicherten Daten für den Kunden kostenfrei unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise auch unter Übergabe an Dritte zu entsorgen; ein in diesem Zusammenhang etwaig erzielter wirtschaftlicher Erlös verbleibt ausschließlich bei ECC-ESC;
  • das vom Kunden an ECC ESC das vom Kunden an ECC-ESC zum endgültigen Verbleib überlassene Gerät nebst Zubehör nach vorheriger Löschung aller darauf gespeicherten Daten für den Kunden kostenfrei unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise auch unter entgeltliche Übergabe an Dritte zu verwerten; ein in diesem Zusammenhang etwaig erzielter wirtschaftlicher Erlös verbleibt ausschließlich bei ECC-ESC.

Durch die Mitteilung des Kunden zum endgültigen Verbleib des überlassenen Gerätes nebst Zubehör bei ECC-ESC erklärt der Kunde gegenüber ECC-ESC den endgültigen Verzicht auf die Rückgabe. ECC nimmt diesen Verzicht bereits gegenüber dem Kunden an.

Durch die Mitteilung des Kunden zum endgültigen Verbleib des überlassenen Gerätes nebst Zubehör bei ECC-ESC versichert der Kunde gegenüber ECC-ESC ferner, dass das Gerät nebst Zubehör im alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Kunden steht und frei von Rechten Dritter ist. Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass durch die Mitteilung des Kunden zum endgültigen Verbleib des überlassenen Gerätes nebst Zubehör bei ECC-ESC das Eigentum des Gerätes nebst Zubehör auf ECC-ESC übergeht.