Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle Beauftragungen der ECC-ESC International GmbH, Bentheimer Straße 118b, 48529 Nordhorn (nachfolgend „ECC-ESC“ genannt) mit den nachfolgend beschriebenen Service- und Reparaturleistungen. Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.

(2) Verbraucher i. S. d. AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluss

Alle Angebote von ECC-ESC sind unverbindlich und freibleibend. Änderungen in technischer Hinsicht sowie in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

§3 Leistungsumfang

(1) ECC-ESC erbringt im Rahmen des geschlossenen Vertrages Service- oder Reparaturleistungen gegenüber dem Kunden.

(2) Aufgrund von für das in Rede stehende Gerät jeweils geltenden Herstellervorgaben und Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist das ECC-ESC zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur eingehenden Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung (Herstellervorgaben/Qualitätsricht-linien) verpflichtet.

(3) Bei vom Kunden zu vertretender unsachgemäßer Handhabung (z.B. Sturz- oder Bruchschäden, Spannungsschäden) befindet sich das defekte Gerät bzw. das Zubehör außerhalb von Gewährleistung und Garantie. Stellt die ECC-ESC fest, dass kein Garantie-/ Gewährleistungsfall vorliegt, das Gerät jedoch reparabel ist, kann ein Kostenvoranschlag erstellt und dem Kunden übersandt werden. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 28 Tagen annehmen.

(4) Sofern der Kunde nicht explizit eine Reparatur auf eigene Kosten wünscht oder eine Reparatur nicht möglich ist, behält sich die ECC-ESC vor, dem Kunden die Kosten für die Überprüfung eines unberechtigt als Garantie-und/oder Gewährleistungsfall eingesendeten Gerätes in Höhe von 25 € in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Kostenaufwand nachzuweisen.  

(5) Unfreie Sendungen des Kunden werden von ECC-ESC nicht angenommen.

(6) Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von ECC-ESC oder des Garantiegebers über.

(7) Einzusenden sind ausschließlich die defekten Geräte oder Defektteile, insbesondere ohne Originalverpackungen, Handbücher und nicht defekte Zubehörteile, auch wenn diese zum Schutz oder als Accessoire angebracht wurden (z.B. Akkus, Karten, Schutzfolien, Abdeckklappen und sonstige lose Gehäuseteile). Für dennoch eingesendete nicht defekte Gegenstände ist eine Haftung der ECC-ESC bei Verlust und Beschädigung ausgeschlossen. Ebenso übernimmt das ECC-ESC keine Haftung für Schäden an Geräten oder Zubehör, die durch unnötig, nicht sicher oder nicht den Herstellerempfehlungen entsprechend eingesendete Teile verursacht werden.

(8) Im Rahmen der Reparatur wird das Gerät oder das Zubehör auf Werkseinstellungen zurückgesetzt.

(9) ECC-ESC ist berechtigt, zur Erbringung der (Reparatur-) Leistungen sowie zur Auslieferung des reparierten Gerätes Dritte heranzuziehen.

(10) Das ECC-ESC weist darauf hin, dass bereits zur Feststellung, ob ein Garantiefall vorliegt, Eingriffe in das Gerät, insbesondere dessen Öffnung, erforderlich sein können. Ein Rückbau in den Zustand vor Öffnung des Gerätes erfolgt nicht im Fall, dass hierbei festgestellt wird, dass kein Garantiefall vorliegt und bei nachträglicher Feststellung eines irreparablen Totalschadens oder Ablehnung des aktualisierten Kostenvoranschlags.

§4 Kostenvoranschlag

(1) Wird ein Kostenvoranschlag vom Kunden gegenüber ECC-ESC beauftragt, wird dieser von ECC-ESC mit 25€ incl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird im Falle einer Reparatur mit dem Reparaturpreis verrechnet

(2) Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. ECC-ESC übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Im Falle der Kündigung kann ECC-ESC einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten, so wird ECC-ESC den Kunden davon vor Ausführung der Arbeiten unterrichten.

(3) Die Kostenvoranschlagerstellung erfolgt anhand der Fehlerbeschreibung des Kunden und einer Sichtprüfung des Gerätes. Erst nach Genehmigung des Kostenvoranschlages wird das Gerät geöffnet, da bauartbedingt eine zerstörungsfreie Öffnung des Gerätes nicht immer möglich ist. Nach dem Öffnen des Gerätes können sich irreparable Totalschäden (z.B.: Feuchtigkeitseintritt) und weitere Beschädigungen zeigen, die entweder eine Reparatur nicht zulassen oder dazu führen, dass der bereits bestätigte Kostenvoranschlag noch einmal aktualisiert werden muss. Ein Rückbau in den Zustand vor Öffnung des Gerätes erfolgt bei nachträglicher Feststellung eines irreparablen Totalschadens oder Ablehnung des aktualisierten Kostenvoranschlags nicht.

(4) Sofern der Kunde bereits in der Serviceanzeige die Reparaturfreigabe erteilt hat, wird kein Kostenvoranschlag erstellt.

§5 Datensicherung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor Überlassung bzw. Einsendung des Geräts oder des Zubehörs sicherzustellen, dass sämtliche gespeicherten Daten durch ihn gelöscht oder anderweitig gespeichert wurden. ECC-ESC weist ausdrücklich darauf hin, dass eventuell noch gespeicherte Daten bei der Reparatur oder Serviceleistung verloren gehen können.

(2) Um Schäden an abnehmbaren Datenspeichermedien oder Zubehörteilen zu vermeiden, muss der Kunde diese entfernen, bevor das Gerät an ECC-ESC zur Erbringung der Reparatur-/Serviceleistung überlassen wird. 

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen und billigt, dass das Gerät im Zuge der Durchführung der Reparatur-/Serviceleistung aus technischen Gründen auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt wird, was zu vollständigem Verlust der durch den Kunden etwaig auf dem Gerät gespeicherten Daten führt.

§6 Vergütung

(1) Die Vergütung erfolgt je Produktgruppe der für die Service- und Reparaturleistungen erforderlichen Einzelpreise oder Pauschale. Es gelten die jeweils bei Vertragsschluss maßgeblichen Einzelpreise und Reparaturpauschalen von ECC-ESC sowie die jeweils maßgeblichen Versandkosten, die allesamt auf der Homepage www.ecc-esc.de/service/reparaturkosten für den Kunden jederzeit einsehbar sind, als vereinbart, sofern im Einzelfall keine abweichende Vergütung zwischen ECC-ESC und dem Kunden vereinbart wird.

(2) Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht berechtigt widersprochen hat.

(3) Die Endkundenpreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten.

§7 Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang

(1) Die Rücksendung erfolgt für Verbraucher im Garantiefall kostenfrei. Außerhalb der Garantie werden die Kosten im Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Alle Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen. Die Wahl der Versandart bleibt ECC-ESC nachbilligem Ermessen überlassen, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen werden.

(2) Für Unternehmer gilt: Erfüllungsort für alle Service- und Reparaturleistungen ist der Sitz von ECC-ESC. Die Versendung durch den Unternehmer an ECC-ESC und die Versendung von ECC-ESC an den Unternehmer erfolgt auf Gefahr des Unternehmers, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die Gefahr des Verlustes von Daten und Datenträgern durch den Transport trägt der Kunde. Bei Verlust des Datenträgers haftet ECC-ESC nicht.

§8 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungen können vom Kunden entsprechend der auf der Homepage www.ecc-esc.de gelisteten Zahlungsmöglichkeiten an ECC-ESC geleistet werden.

(2) Ist das SEPA-Lastschriftverfahrens mit einem Unternehmer gesondert vereinbart, muss der Kreditor den Debitor vor dem Versand der Lastschrift an dessen Kreditinstitut anhand einer Pre-Notification über die Belastung informieren.

(3) Ein im Zahlungsverzug befindlicher Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld mindestens jedoch in Höhe von 9% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen.

(4) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung wegen allgemeiner Liquiditätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten ECC-ESC gegenüber sofort fällig. ECC-ESC ist dann berechtigt, ausstehende Reparatur- und Serviceleistungen, die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§9 Pfandrecht von ECC-ESC, unterlassene Abholung

(1) ECC-ESC steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen sowie wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen ECC-ESC und dem Kunden ein Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz von ECC-ESC gelangt sind. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird ECC-ESC den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats bei ihr abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird ECC-ESC den Verkauf des Geräts dem Kunden ankündigen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, wegen dem der Verkauf stattfinden soll.

(2) Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung ist ECC-ESC zu einer Verwertung berechtigt. ECC-ESC ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.

(3) Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die gemäß Absatz 1 von ECC-ESC zu machende Mitteilung dem Kunden an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann und der Kunde entgegen § 18 (3) ECC-ESC über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.

§10 Haftung für Sachmängel

(1) Weist eine Reparaturleistung von ECC-ESC einen Mangel auf, so kann der Kunde binnen angemessener Frist Nacherfüllung verlangen. Diese Nacherfüllung geschieht von ECC-ESC gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, nach Wahl von ECC-ESC durch Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes. Bei einer Nacherfüllung ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von ECC-ESC über.

(2) Bedienungsfehler, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung oder durch Eingriffe Dritter unterliegen nicht der Mängelhaftung.

(3) Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Leistung Service- und Reparaturleistung. Ist Gegenstand der Service- und Reparaturleistung von ECC-ESC die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde Unternehmer verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die unter § 10 (3) beschriebenen Verjährungsverkürzungen gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von ECC-ESC, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(5) Hat ECC-ESC nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der ECC-ESC beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die die Service- und Reparaturleistung ECC-ESC nach ihrem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Service- und Reparaturleistung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von ECC-ESC für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt § 10 (3) dieses Abschnitts entsprechend.

(6) Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

(7) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend: Mängelansprüche des Unternehmers bedingen, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß gegenüber ECC-ESC nachgekommen ist.

(8) Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome an ECC-ESC schriftlich zu übermitteln.

(9) Hat der Kunde die Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung oder ein gemeldeter Mangel nicht vor, ist ECC-ESC berechtigt, ihre durch die Mängelbeseitigung oder versuchte Mängelbeseitigung entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.

(10) Die Gewährleistung von ECC-ESC erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch ein Nichteinhalten der für die Nutzung des Leistungsgegenstandes von ECC-ESC vorgegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand ohne Zustimmung von ECC-ESC selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert wird.

(11) ECC-ESC kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde an ECC-ESC die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels oder der zugesicherten Eigenschaft entspricht, bezahlt hat.

(12) Der Kunde hat das Recht, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung und nach Verweigerung oder Fehlschlagen der Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch von Unternehmer-Kunden auf Schadenersatz ist ausge-schlossen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt frühestens nach zwei erfolglosen Mängelbesei-tigungsversuchen vor. Im Übrigen gilt die nachfolgende Haftungsbeschränkung gemäß § 15.

§11 Vertragliches Rücktrittsrecht

(1) ECC-ESC hat in jedem der nachfolgenden Fälle das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:

(a) bei Ereignissen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbaren Vorkommnissen, soweit diese es ECC-ESC nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ihre Leistungen zu erbringen;

(b) wenn sich die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde;

(c) bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit;

(d) bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unlautere Handlungen darstellen.

(2) Bei teilweiser oder zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen den veränderten Bedingungen angepasst werden.

(3) Wegen vom Kunden zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechten steht ECC-ESC ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 25 % der jeweiligen vertraglichen Vergütung zu, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. ECC-ESC ist es unbenommen einen höheren Schaden nachzuweisen.

§12 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) ECC-ESC ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.

(2) Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ECC-ESC an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um eine Geldforderung handelt.

(3) Gegen Ansprüche von ECC-ESC kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

(4) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche zu. Im Übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen gegen ECC-ESC nur ausüben, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§13 Widerrufsrecht für Verbraucher für als Fernabsatzgeschäft beauftragte Dienstleistungen

Für als Fernabsatzgeschäft beauftragte Service- und Reparaturleistungen (insbesondere telefonische und Online- Beauftragungen) steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses soweit die Leistung oder der Versand des reparierten Gerätes noch nicht erbracht wurde.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

ECC-ESC international GmbH
Bentheimer Str. 118b
48529 Nordhorn

Telefon: 05921/877680
Fax: 05921/877678
E-Mail: info@ecc-esc.de

Mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung


§ 14 Konzernverrechnungsklausel

(1) Unter dem Begriff „ENO“ sind sämtliche verbundenen Unternehmen der Firmengruppe zu verstehen.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, so gilt:

(a) ECC-ESC ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die ECC-ESC gegenüber dem Kunden zustehen, aufzurechnen gegen sämtliche Forderungen, die dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen andere mit der Firmengruppe verbundene Unternehmen zustehen.

(b) Der Kunde verzichtet darauf, bei Forderungsmehrheit der Bestimmung der zu verrechnenden Forderungen durch ECC-ESC zu widersprechen (vgl. §396 Abs.1 Satz 2 BGB).

(c) Eine Aufstellung sämtlicher mit der Firmengruppe verbundener Unternehmen wird dem Kunden auf Anfrage von ECC-ESC übersandt.

§15 Haftung für sonstige Schäden

(1) Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in § 10 geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

(2) Für Schadensersatzansprüche von ECC-ESC gegen den Kunden gelten die Regelungen in § 10 (5 und 6) entsprechend.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, nach seinem eigenen Sicherheitsbedürfnis Sicherungs-Kopien der Daten zu erstellen und aufzubewahren, die der Kunde auf seinem Gerät bzw. auf dem Zubehör gespeichert oder dort verarbeitet hat. Für den Verlust von Daten haftet ECC-ESC insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(4) Soweit die ECC-ESC durch Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist die ECC-ESC für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die ECC-ESC macht sich die fremden Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte und daraus resultierende Schäden der fremden Websites haftet der Anbieter der jeweilig verlinkten Seite, nicht derjenige, welcher durch Links auf diese Veröffentlichung verweist. Sollten wir Kenntnis erlangen, dass rechtswidrige Inhalte auf diesen Seiten enthalten sind, werden wir den Zugang unverzüglich sperren.

§16 Datenschutz, Bonitätsprüfung

(1) ECC-ESC erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden in automatisierten Verfahren, soweit sie für die Auftragsabwicklung erforderlich sind, insbesondere Bestandsdaten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 95 TKG, § 14 TMG, und Nutzungs- und Abrechnungsdaten gemäß § 15 TMG, §§ 96, 97 TKG, sofern zutreffend. Des Weiteren werden die personenbezogenen Daten des Kunden (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon und Faxnummer) sowie die Auftragsdaten (Gerätedaten, IMEI, Fehlerbeschreibung) im Rahmen der Garantieabwicklung auch an den Hersteller des jeweils eingesendeten Gerätes übermittelt.

(2) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten und ggf. Angaben berichtigen, sperren bzw. löschen zu lassen (§§ 34, 35 BDSG).

(3) ECC-ESC ist mit Einwilligung des Kunden auch berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zu eigenen Informations- und Marketingzwecken sowie zur Auswertung des Kundenverhaltens zu nutzen, oder die Daten, die diesen Zwecken dienen, an verbundene Unternehmen zu übermitteln.  Die Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden durch ECC-ESC oder deren Übermittlung an verbundene Unternehmen ist nur im Rahmen der genannten Zwecke möglich. Der Kunde ist berechtigt, der Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten für Informations-, Marketing- und Auswertungszwecke durch ECC-ESC jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen bzw. diesbezüglich erteilte Einwilligungen zu widerrufen. Der Widerruf kann per E-Mail an ESC@ENO.de oder postalisch an ECC-ESC International GmbH, Bentheimer Str. 118b, 48529 Nordhorn erfolgen.

(4) ECC-ESC behält sich vor, im Einzelfall die Bonität, Identität des Kunden zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kann die Übersendung von Personalausweis- und/oder Kreditkartendaten der angegebenen Kreditkarte des Kunden erforderlich sein.

(5) Die Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden genutzt, um bei Bedarf mit Kreditauskunftsfirmen eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Kunde kann sich bei ECC-ESC über das Ergebnis der Anfrage informieren.

(6) Der Kunde und ECC-ESC verpflichten sich wechselseitig, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftsverbindung erhobenen Daten bzw. zur Kenntnis gelangten betriebsspezifischen Informationen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung entweder datenschutzgerecht zu vernichten oder weiter gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

(7) Der Kunde erklärt mit der Erteilung des Auftrages, dass er zur Verfügung über das übergebene Gerät und die dort gespeicherten Daten berechtigt ist.

(8) Der Kunde versteht und willigt mit Vertragsschluss ein, dass ECC-ESC oder von ihm zur Abwicklung der Service- und Reparaturleistungen eingesetzte Dritte und Erfüllungsgehilfen Daten über die vorstehend sowie in der Datenschutzerklärung von ECC-ESC genannten Fälle hinaus nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden weitergeben, es sei denn, dass ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorliegt, z.B. wenn ECC-ESC gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist. Bei Verdacht einer Straftat oder in Ermittlungsverfahren können Daten an Polizei, Strafverfolgungsbehörden und/oder Gerichte übermittelt werden. 

§17 Alternative Streitbeilegung

(1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:

ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-, Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

(2) ECC-ESC ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle weder verpflichtet noch bereit.

§18 Schlussbestimmungen

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragspartner eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragspartner, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Vertragspartner oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben und ähnliche Umstände, von denen die Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich. Dies gilt insbesondere auch für Verzögerungen bei der Leistungserbringung durch ECC-ESC, wenn diese aus fehlenden Zuarbeiten Ihrer Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen resultieren.

(2) ECC-ESC darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von ECC-ESC bleiben hiervon unberührt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, ECC-ESC sämtliche seine Person betreffende und für den Auftrag relevanten Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.

(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ECC-ESC und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980). Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, sind von dieser Rechtswahl die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes ausgenommen, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(5) Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst und englischer Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen den Versionen oder Unklarheiten über den Inhalt oder die Bedeutung von Bestimmungen dieses Vertrages ist die deutsche Version maßgeblich.

(6) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der ECC-ESC International GmbH in 48529 Nordhorn vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. ein solcher nicht bekannt ist.

(7) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 06/2019